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Mit einem ausführlichen Schreiben, einem sogenannten GMS, hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege umfassend zahlreiche Fragen zur generalistischen Pflegeausbildung, der Praxisanleitung und zur Registrierung von Praxisanleitenden beantwortet und die rechtlichen Grundlagen deutlich gemacht. Das Schreiben richtete sich an alle Akteure und Akteurinnen in der generalistischen Pflegeausbildung. Unter dem selbstgewählten Motto „Die Entscheidung fällt auf dem Platz“ fordert das Ministerium alle Akteurinnen und Akteure dazu auf, mit einer gut vorbereiteten Praxisanleitung nach den gesetzlichen Vorgaben und darüber hinaus für eine qualitativ hochwertige praktische Ausbildung in der Pflege zu sorgen.
In dem Schreiben wird auch gezielt auf Fragen zur Qualifikation und zur Fortbildungsverpflichtung eingegangen, ebenso auf die Flexibilisierungen aufgrund der Covid-19-Pandemie und detailliert auf mögliche Methoden der Praxisanleitung. Auch auf die Möglichkeit der Beantragung eines Grundlagenbescheides als Voraussetzung für die Umsatzsteuerbefreiung für Ausbildungsträger wird hingewiesen. In einer ergänzenden Liste werden die Ansprechpartner für die Antragstellung aufgeführt. Beide Dokumente stehen auch hier zum Download bereit:
Hier finden Sie das GMS im PDF-Format zum Download
Hier finden Sie die Liste der für das Bescheinigungsverfahren UstG Bayern zuständigen Behörden
Vereinigung der Pflegenden in Bayern
Geschäftsstelle
Prinzregentenstraße 24
80538 München
Telefon: 089 54 199 85-0
Fax: 089 54 199 85-99
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