Seit Beginn des Jahres 2020 sind aktive Praxisanleitungen durch das neue Pflegeberufegesetz dazu verpflichtet, jährlich 24 Stunden Fortbildung insbesondere zu berufspädagogischen Inhalten zu absolvieren. Diese Fortbildungen sind gegenüber der zuständigen Behörde nachzuweisen. Mit der am 31. Januar 2020 veröffentlichten Änderung der Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze und der Verordnung über die zuständigen Behörden zum Vollzug des Rechts der Heilberufe (AVSG) vom 13.01.2020 übernimmt die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) die Aufgabe jener zuständigen Behörde.
Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern hat 2020 mit der Registrierung der Praxisanleitungen in Bayern begonnen. Derzeit werden weitere erforderlichen Rahmenbedingungen und Regelwerke geschaffen. Mit dem Praxisanleitungs-Portal stellen wir eine umfassende und komfortable Systematik für die Registrierung und die Erfassung der notwendigen Fortbildungen zur Verfügung.
Sie möchten sich als Fortbildungsanbieter registrieren und künftig Ihre Angbote hier einstellen? Hier geht’s zur Registrierung für Fortbildungsanbieter
Praxisanleitungen sind ab dem Jahr 2020 verpflichtet, jährlich 24 Stunden Fortbildung insbesondere zu berufspädagogischen Inhalten zu besuchen. Um weiterhin als Praxisanleitung tätig sein zu können, müssen die absolvierten Fortbildungen der VdPB gemeldet werden. Dazu kann von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine Kopie der Bestätigung per Upload online oder per Post an die VdPB gesendet werden.
Zusätzlich ist auf dieser Plattform für Fortbildungsanbieter eine Möglichkeit eingerichtet, ihre Fortbildungen einzustellen und zu bewerben. Dafür können sich Anbieter in einem ersten Schritt kostenfrei registrieren und ihre jeweiligen Fortbildungen auch anmelden, sobald Sie Ihre Zugangsdaten von uns erhalten haben. Als Anbieter sind Sie jedoch nicht dazu verpflichtet.
Für Anbieter von entsprechenden Fortbildungen ist es empfehlenswert, diese bei der VdPB anzumelden – ein entsprechendes, einfach zu handhabendes Verfahren gibt registrierten Anbietern dazu die Möglichkeit. Sie sind nicht dazu verpflichtet, erleichtern jedoch Praxisanleiterinnen und -anleitern die Auswahl relevanter Fortbildungen, wenn Sie sich im Portal kostenfrei anmelden und Ihre Angebote nach Erhalt Ihrer Zugangsdaten einstellen.
Damit die aktuellen Fortbildungen für Praxisanleitungen der PflAPrV entsprechend angerechnet werden können, müssen aus den Teilnahmebescheinigungen Inhalte und zeitlicher Umfang der Fortbildung hervorgehen.
Vergleichbare Verfahren sind beispielsweise bereits bei der Ärztekammer oder der “Registrierung beruflich Pflegender” im Einsatz.
Bei der Ausstellung von Fortbildungszertifikaten ist es wichtig, dass die berufspädagogischen Aspekte der Fortbildungsveranstaltung klar benannt sind.
Zudem ist es erforderlich, den Umfang der Fortbildung eindeutig auszuweisen. Am besten durch konkrete Angabe der Unterrichtseinheiten.
Vereinigung der Pflegenden in Bayern
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Telefon: 089 54 199 85-0
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