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Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) hat erneut ein für Praxisanleitende in der Pflege relevantes Informations-Schreiben, ein sogenanntes GMS, herausgegeben.
Darin enthalten sind umfassende Infos zur Verlängerung der Frist, zu der angehende Praxisanleitende ihre Weiterbildung begonnen und abgeschlossen haben müssen, um schon jetzt Auszubildende anleiten zu dürfen. Diese Ausnahmeregelung ist in der bundesweit gültigen Verordnung zur Sicherung der Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen bei einer Epidemie nationaler Tragweite (Epi-GesAusbSichV) festgehalten.
Außerdem informiert das Schreiben darüber, für welche Bestandteile ihrer Tätigkeit als Praxisanleitende beruflich Pflegende freizustellen sind. Dazu stellt das StMGP auch eine Übersicht der dem Ausbildungsträger refinanzierten Tätigkeiten zur Verfügung. Das GMS umfasst auch eine weitere praktische Übersicht der Tätigkeiten von Praxisanleitenden, die zu den vorgeschriebenen zehn Prozent geplanter und strukturierter Anleitung gehören, und in welchen Einsätzen diese genau vom Ausbildungsträger zu gewährleisten sind.
Alle Dokumente stellen wir Ihnen hier zum Download bereit:
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