Fristverlängerung für die Fortbildungsnachweise - VdPB Praxisanleitung
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Fristverlängerung für die Fortbildungsnachweise

Im Pflegeberufegesetz ist festgelegt, das Praxisanleitende in der generalistischen Pflegeausbildung 24 Fortbildungsstunden mit berufspädagogischem Schwerpunkt jährlich nachweisen müssen. In Bayern gilt für alle Praxisanleiterinnen und -anleiter mit 200-stündiger Weiterbildung und Bestandschutz die Jahresfrist zum Schuljahresende, also jährlich zum 31. August. Für Praxisanleitende, die bereits die 300-stündige Weiterbildung absolviert haben, ist das Datum des Weiterbildungszertifikats maßgeblich, die Fortbildungsverpflichtung gilt jeweils für ein Jahr beginnend mit dem Datum auf dem Zertifikat.

Die Corona-Pandemie hat nicht nur mancherorts für einen holprigen Ausbildungsstart in die Generalistik gesorgt, sondern auch den Fortbildungsbetrieb vieler Anbieter behindert. Vielen Praxisanleitungen war es dadurch nicht möglich, die geforderten Pflichtfortbildungen zu absolvieren. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) hat daher inzwischen die Frist zur Einbringung der nötigen Fortbildungsstunden bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Um zu gewährleisten, dass die eingereichten Zertifikate nach der Anerkennung auch dem richtigen Zeitraum gutgeschrieben werden, stellt die VdPB den registrierten Praxisanleitungen ein Beiblatt zum Download zur Verfügung, dass auszufüllen ist, falls die erbrachten Fortbildungsstunden dem bereits abgeschlossenen Erbringungszeitraum gutgeschrieben werden sollen. Sie können mit einem Beiblatt, das digital ausfüllbar ist, bis zu drei verschiedene Fortbildungen dem abgelaufenen Zeitraum gutschreiben lassen, indem Sie ihre hochgeladenen Zertifikate um das ausgefüllte Beiblatt ergänzen.

Bei allen Zertifikaten, die dem aktuellen Zeitraum gutgeschrieben werden sollen, benötigt die VdPB das Beiblatt nicht!

Sie können sich das Beiblatt hier herunterladen und anschließend direkt digital ausfüllen. Es bedarf keiner Unterschrift.

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