Die Vielfalt der unterschiedlichen Fristen zur Erbringung von Fortbildungsnachweisen hat jetzt bald ein Ende. Zukünftig werden für alle Praxisanleitenden in der Pflege einheitliche Fristen gelten, die sich nur noch auf das Kalenderjahr beziehen.
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) hat unlängst ein Informations-Schreiben, ein sogenanntes GMS, herausgegeben, das für Praxisanleitende in der generalistischen Pflegeausbildung wichtige Informationen zu den Fristen und den geplanten Übergangsregelungen liefert, die Praxisanleitende bei der Erfüllung ihrer Fortbildungsverpflichtung beachten müssen.
Zu Ihrer Info stellen wir Ihnen hier das entsprechende GMS zum Download bereit:
Vereinigung der Pflegenden in Bayern
Geschäftsstelle
Prinzregentenstraße 24
80538 München
Telefon: 089 54 199 85-0
Fax: 089 54 199 85-99
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