Praxisanleitende in der generalistischen Pflegeausbildung, die als Fachprüferinnen und -prüfer in den Abschlussprüfungen eingesetzt werden, haben Anspruch auf die Auszahlung eines Prüfungsentgelts. Dazu hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) die wichtigsten Infos und rechtlichen Grundlagen in einem Schreiben zusammengestellt, das wir hier zum Download zur Verfügung stellen.
Verantwortlich für die Auszahlung der Prüfungsentgelte ist die jeweilige Bezirksregierung. Die Adresse der für Sie zuständigen Bezirksregierung finden Sie in dieser Übersicht. Sie können die Auszahlung der Prüfungsentgelte gesammelt nach dem Ende der jeweiligen Prüfungsphase beantragen. Um den Vorgang für Sie so einfach wie möglich zu gestalten, stellen wir Ihnen auch das Formblatt zum Download zur Verfügung, mit dem Sie die Auszahlung beantragen können. Füllen Sie das Formblatt und die Anlage vollständig aus, unterschreiben beides und reichen es bei der für Sie zuständigen Regierung ein.
Vereinigung der Pflegenden in Bayern
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