ONLINE-VERANSTALTUNG
Vom 1. Januar 2025 an gibt es für Praxisanleitende in der Pflege in Bayern eine einheitliche Frist zur Erfüllung der berufspädagogischen Fortbildungsverpflichtung. Von da an gilt das jeweilige Kalenderjahr als sogenannter Erbringungszeitraum. Anders als zuvor wird nicht mehr unterschieden zwischen bestandsgeschützten und „neuen“ Praxisanleitenden, es gibt keine individuellen und auch keine unterjährigen Fristen mehr. Aber was passiert, wenn ich erst im November meine Weiterbildung abschließe? Sind die bereits jetzt vorsorglich zu Beginn meiner individuellen Frist absolvierten Fortbildungen etwa nicht mehr gültig?
In dieser Info für Praxisanleitende möchten wir Ihnen die neue Regelung detailliert vorstellen und anhand von Beispielen erläutern.
Datum: Dienstag, 17. Dezember 2024, von 15:00 bis 16:30 Uhr
Ort: Online – folgen Sie dem Veranstaltungslink weiter unten
Referent*innen: Kathrin Villwock, Thomas Lochner, Bernhard Krautz
Ansprechpartner: Frederik Izquierdo
Telefon: 089 5419985-18
Damit Sie selbst gut informiert sind und Ihre individuelle Situation sicher einschätzen können, bieten wir Ihnen in dieser Veranstaltung eine kompakte und nachvollziehbare Information zu dem Thema an. Dabei greifen wir auch die neuesten Informationen aus dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) auf. Und natürlich bleibt wie immer auch genug Zeit und Raum für Ihre Fragen – zu diesem, wie auch zu allen anderen für Sie wichtigen Themen rund um die Anleitepraxis. Nutzen Sie dieses Angebot zur sachlichen und objektiven Information – wir freuen uns auf Sie!
Die Teilnahme ist kostenlos, eine Voranmeldung ist nicht erforderlich. Klicken Sie auf den Link, um an der Online-Veranstaltung teilzunehmen:
https://us06web.zoom.us/j/81956647995?pwd=ZfmrZt93DRFwhG7PQSRrLAkWNystTF.1
Vereinigung der Pflegenden in Bayern
Geschäftsstelle
Prinzregentenstraße 24
80538 München
Telefon: 089 54 199 85-0
Fax: 089 54 199 85-99
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