Wer finanziert die Pflichtfortbildungen? - VdPB Praxisanleitung
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Wer finanziert die Pflichtfortbildungen?

Die Träger der praktischen Pflegeausbildung haben ein großes Interesse daran, dass ihre Praxisanleitungen auf dem neuesten Stand berufspädagogischen und pflegefachlichen Wissens sind. Denn immerhin tragen sie dazu bei, die Pflegefachpersonen der Zukunft für eine hochwertige pflegerische Versorgung zu qualifizieren. Außerdem sind die Ausbildungsträger verpflichtet entsprechend weiter- und fortgebildete Praxisanleitungen in der generalistischen Ausbildung einzusetzen, um die gesetzlich vorgegebenen 10 Prozent qualifizierte Praxisanleitung zu gewährleisten.

Eine qualitativ hochwertige Berufsausbildung kostet Geld – um nicht die Träger und Pflegeschulen mit der Finanzierung der Azubi-Stellen alleinzulassen, wurde der Ausbildungsfonds Bayern eingerichtet, der sich ausschließlich mit der Finanzierung der generalistischen Pflegeausbildung befasst. In der Pflegeberufe-Ausbildungsfinazierungsverordnung wurde zudem festgelegt, welche Kosten der Fonds abdeckt. Für die praktische Ausbildung der angehenden Pflegefachfrauen und -männer wurden hier unter den zu finanzierenden sonstigen Gemeinkosten nicht nur die Anleitungen durch Praxisanleiterinnen und -anleiter einschließlich anfallender Reisekosten aufgeführt, sondern auch die Kosten der Qualifikation der Praxisanleitungen einschließlich der jährlichen Pflichtfortbildungen und die dadurch entstehenden Arbeitsausfallkosten.

Das bedeutet, dass die Ausbildungsträger auch die durch Weiter- und Fortbildung entstehenden Fehlzeiten der bei ihnen beschäftigten Praxisanleitungen über den Fonds refinanzieren können, genauso wie die Aufwendungen für die entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmen selbst.

Aufgeführt sind „sonstigen Gemeinkosten“ unter Punkt 6 im Anhang 1 der

Pflegeberufe-Ausbildungsfinazierungsverordnung

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