Die Rolle und Verantwortung von Praxisanleitenden in der Pflege hat sich durch das Pflegeberufegesetz mit der generalistischen Ausbildung noch einmal ausgedehnt. Sie stellen für die Pflege-Azubis die Verbindung zwischen Theorie und praktischer Umsetzung her, sorgen mit gewissenhaftem Blick auf die Details für eine Praxis-Ausbildung auf hohem qualitativen Niveau und verlieren dabei auch die Bedürfnisse und Bedarfe der zu pflegenden Menschen nicht aus den Augen. Dafür absolvieren Praxisanleitende seit über drei Jahren eine umfassendere Weiterbildung von 300 Stunden und sind verpflichtet, jährlich 24 Stunden Pflichtfortbildungen wahrzunehmen. Dafür wünschen sich Praxisanleitende für ihre Aufgabe Rahmenbedingungen, die dieser verantwortungsvollen Tätigkeit gerecht werden und Freiraum bieten, sie verantwortlich zu gestalten. Dazu gehören in der Regel eine Freistellung und eine besondere Vergütung.
Aus vielen Gesprächen mit Praxisanleitenden wissen wir, dass in allen Settings Arbeitgeber mit beidem sehr unterschiedlich umgehen. Die VdPB möchte nun mit einer anonymen Online-Befragung von Praxisanleitenden erfahren, ob und unter welchen Umständen die Tätigkeit als Praxisanleitung Auswirkungen auf die Vergütung hat. Bei der Umfrage geht es ausschließlich um grundsätzliche Aspekte und nicht um detaillierte Angaben zur Entlohnung.
Mit dem Ausfüllen des kurzen Online-Fragebogens helfen Sie uns, einen Überblick über die Vergütungs-Situation von Praxisanleitenden zu bekommen, und unterstützen damit auch unseren berufspolitischen Einsatz für bessere Rahmenbedingungen in der Pflege. Vielen Dank schon jetzt für Ihre Mitwirkung! Selbstverständlich dürfen Sie den Hinweis auf die Befragung auch gerne an andere Praxisanleitende weitergeben, je mehr sich an der Befragung beteiligen, umso besser können wir uns ein Bild machen.
Oder QR-Code scannen:
Vereinigung der Pflegenden in Bayern
Geschäftsstelle
Prinzregentenstraße 24
80538 München
Telefon: 089 54 199 85-0
Fax: 089 54 199 85-99
E-Mail schreiben