Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) hat unlängst ein Informations-Schreiben, ein sogenanntes GMS, herausgegeben, in dem es detailliert beschreibt, wie sich die Aufgaben und die Rolle der Praxisanleitenden in der praktischen Prüfung gestaltet.
Die Rolle der Praxisanleitenden in der generalistischen Pflegeausbildung hat sich grundlegend geändert. Außerdem sind mit dem Pflegeberufegesetz und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV) auch veränderte Aufgaben für Praxisanleitende und eine andere Rollenverteilung in der praktischen Abschlussprüfung definiert worden. Da sich die ersten Jahre der generalistischen Pflegeausbildung unter Pandemie-Bedingungen als äußerst schwierig erwiesen haben, galten bislang vielfach Ausnahmeregelungen. Noch immer kann es zu personellen Engpässen bei den Praxisanleitenden kommen, so auch in der praktischen Prüfung. Das StMGP erläutert in seinem GMS, wie im Zweifelsfall zu verfahren ist, wenn nicht ausreichend Praxisanleitende für die Prüfungen einsatzbereit sind.
Zu Ihrer Info stellen wir Ihnen hier das entsprechende GMS zum Download bereit:
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