Noch Fragen? - VdPB Praxisanleitung
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Noch Fragen?

Der diesjährige Tag der Pflegenden stand bei der VdPB ganz im Zeichen der Praxisanleitung. Zu unserer digitalen Veranstaltung mit Fachvorträgen und einem Austausch mit Bayerns Staatsminister für Gesundheit und Pflege, Klaus Holetschek, hatten sich über 450 Praxisanleitende angemeldet. Auch anderthalb Jahre nach Inkrafttreten des neuen Pflegeberufegestzes gibt es immer noch vielfältige Fragen zur generalistischen Pflegeausbildung im Allgemeinen sowie zur Praxisanleitung und zur Umsetzung in Bayern im Besonderen. Viele davon konnten im Rahmen der Veranstaltung beantwortet werden, einige müssen noch diskutiert und bearbeitet werden und wiederum andere konnten wir bündeln und an dieser Stelle hier nachträglich beantworten:

Wird es für den Funktionsbereich OP künftig möglich sein, dass OTA Praxisanleitung für Auszubildende in der Pflege übernehmen und das auch als Praxisanleitung anerkannt wird?

Bei Orientierungs-, Pflicht- und Vertiefungseinsätzen müssen im Rahmen der verpflichtenden 10 Prozent qualifizierter Praxisanleitung die Anleitungen von Pflegefachpersonen erbracht werden. OTA scheiden an dieser Stelle aus. Sofern es sich bei einem Einsatz im OP um einen sonstigen Einsatz handelt, kann die Praxisanleitung auch durch OTA erfolgen.

Warum zählen Erst-, Zwischen- und Endgespräche nicht zu den 10 Prozent Anleitung? In den Gesprächen wird der Einsatz hinsichtlich seiner Ziele, Lernberdarf, Lernbestand beleuchtet und ist ein wichtiger Bestandteil der Anleitung.

Dies wurde in Bayern durch das zuständige Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) so festgelegt. Begründet wird dies aktuell damit, dass diese Gespräche häufig nicht durch registrierte Praxisanleitungen erfolgen und die Inhalte nicht immer einen unmittelbaren Bezug zur Ausbildung haben. Diese Regelung wird oft diskutiert und kritisiert, zumal andere Bundesländer das anders handhaben. Es bleibt abzuwarten, ob das Ministerium daran festhält.

Die OTA-Ausbildung seit ab 2022 auch anerkannt. Wie sieht es da mit Praxisanleitung und Lernbegleitern aus?

Sowohl die Ausbildung der OTA als auch die der ATA sind inzwischen ebenfalls bundesweit geregelt. Sie stellen somit weitere Berufe im Gesundheitswesen dar. Auch in diesen Ausbildungen muss Praxisanleitung erfolgen. Die Regelungen dafür finden sich in den jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen für diese Berufe und sind den Regelungen für den Pflegeberuf ähnlich. Das heißt jedoch nicht, dass alles in einen Topf geworfen werden kann. Vielmehr ist es wichtig, die einzelnen Regelwerke genau zu kennen und umzusetzen. Das gilt auch für die jeweilige Praxisanleitung.

Sind die Präsentationen zu den Fachvorträgen zum Download hinterlegt?

Die Vorträge zum Mentorenprogramm für Pflege-Azubis und dem Einsatz von SkillsLabs in der Pflegeausbildung stießen bei den Teilnehmenden auf großes Interesse, weshalb wir die entsprechenden Präsentationen hier zum Download anbieten:

Die Informationen zum Mentorenprogramm (Vortrag Prof. Dr. Schneider) finden Sie hier.

Die Informationen zum Einsatz von SkillsLabs in der praktischen Pflegeausbildung (Vortrag Prof. Dr. Drossel) finden Sie hier.

Wer finanziert diese Angebote?

Das Mentorenprogramm des Landesamtes für Pflege wird vom Freistaat Bayern finanziert.

Was spricht gegen die Anerkennung einer geplanten Anleitung in einem SkillsLab!?

Ein SkillsLab ist grundsätzlich ein hervorragend geeigneter Lernort, aber der Freistaat Bayern legt im Rahmen der Ausbildung in den Pflegeberufen Wert auf eine möglichst patientennahe Ausbildung. Nur so kann das Ziel der praktischen Ausbildung aus Sicht des StMGP erreicht werden. Deshalb soll der absolut überwiegende Teil der Ausbildung , und dabei insbesondere die  Anleitungen, an Patient*innen und Bewohner*innen erfolgen und nicht in Laborsituationen.

Kann auch Unterrichten für die 10 Prozent qualifizierte Praxisanleitung angerechnet werden?

Die geforderten 10 Prozent qualifizierte Praxisanleitung im Rahmen der praktischen Ausbildung sind klar vom Unterricht an einer Pflegeschule zu trennen. Dieser Unterricht sowie die Praxisbegleitung durch Lehrkräfte dieser Pflegeschulen dürfen nicht den erforderlichen 10 Prozent zugerechnet werden.

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