Das Pflegeberufegesetz brachte auch für Praxisanleitende und solche, die es werden möchten, eine Vielzahl von Neuerungen mit sich. Ein wesentlicher Bestandteil der neuen generalistischen Pflegeausbildung war die Erhöhung der Stundenzahl in der Weiterbildung zur Praxisanleitung von 200 auf 300 Stunden. Praxisanleitende, die ihre Qualifizierung schon vor dem 1. Januar 2020 abgeschlossen hatten, genießen Bestandsschutz. Allerdings nur, wenn sie mindestens 200 Stunden Weiterbildung absolviert hatten. Für Praxisanleitende, die eine sogenannte Mentor*innen-Weiterbildung von 120 Stunden abgeschlossen hatten, gilt dieser Bestandsschutz nicht automatisch. Erst wenn eine Nachqualifizierung im Umfang von mindestens 80 Stunden absolviert ist, wird der Bestandsschutz auch in der generalistischen Pflegeausbildung gewährt. Dafür hat der Gesetzgeber eine Übergangsfrist vorgesehen: Bis Ende 2021 muss eine entsprechende Nachqualifizierungsmaßnahme absolviert und bei der VdPB nachgewiesen werden, da sonst die Berechtigung, als Praxisanleitung in der generalistischen Pflegeausbildung tätig zu sein, erlischt.
Haben Sie sich bei der VdPB mit einem Zertifikat über eine Mentor*innen-Weiterbildung als Praxisanleitung registriert? Dann haben Sie noch bis zum 31.12.2021 die Möglichkeit, an einer Nachqualifizierung teilzunehmen und einen Nachweis über die nachgeholten Stunden zu erbringen. Auf die 24 Stunden Fortbildungs-Verpflichtung kann die Nachqualifizierung übrigens nicht angerechnet werden. Die Fortbildungsstunden müssen ebenfalls nachgewiesen werden. Wenn Sie noch Fragen dazu haben, wenden Sie sich gerne an das VdPB-Team Registrierung Praxisanleitung unter praxisanleitung@vdpb-bayern.de.
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