Anerkennung pflegerischer Weiterbildungen in Bayern – Übergangsfrist endet - VdPB Praxisanleitung
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Anerkennung pflegerischer Weiterbildungen in Bayern – Übergangsfrist endet

Zum 1. Januar 2021 wurde der VdPB die Aufgabe übertragen, die in der Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes und Weiterbildung in der Pflege und Hebammenkunde (AVPfleWoqG) geregelten Weiterbildungen sowie deren Anbieter anzuerkennen. In der Verordnung sind nicht nur die Weiterbildungen in der Langzeitpflege für Bayern geregelt, sondern auch die neue Weiterbildung zur Praxisanleitung in der generalistischen Pflegeausbildung. Die AVPfleWoqG hat den Weiterbildungsanbietern eine Übergangsfrist eingeräumt: Noch bis zum 31. Dezember 2022 gelten die alten Anerkennungen in Bayern, vom 1. Januar 2023 an jedoch nicht mehr, sondern nur noch die der VdPB.

Das bedeutet konkret, dass sich nach AVPfleWoqG ausbildende Weiterbildungsinstitute in Bayern für die Weiterbildungen „Einrichtungsleitung“, „Pflegedienstleitung“, „Praxisanleitung“ sowie „Fachkraft für Gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung“ bis Jahresende durch die VdPB anerkennen lassen müssen. Diese Frist betrifft auch alle Weiterbildungsinstitute in Bayern, die bislang nach DKG-Empfehlungen Praxisanleitungen ausbilden. Dabei gilt es dringend zu beachten, dass Weiterbildungen „Praxisanleitung“, die in Bayern nach dem 31.12.2022 begonnen werden, sowie die entsprechenden Zertifikate ab 1.1.2023 bei der Registrierung als Praxisanleitung nur noch akzeptiert werden, wenn sie von der VdPB anerkannt sind. Das sollten auch angehende Praxisanleitende unbedingt wissen! Für bereits registrierte Praxisanleitungen ändert sich nichts, wer aber seine Weiterbildung noch plant, sollte genau darauf achten, ob der Anbieter der Weiterbildung bereits von der VdPB anerkannt ist.

Aufgrund der ablaufenden Übergangsfrist rechnet die VdPB in der zweiten Jahreshälfte mit einer großen Zahl von Anträgen auf Anerkennung. Es empfiehlt sich dementsprechend für Weiterbildungseinrichtungen frühzeitig das Angebot der VdPB zu nutzen und den Erstantrag über das komfortable Online-Formular zu stellen:

www.vdpb-weiterbildung.de/fuer-weiterbildungseinrichtungen/erstantrag-fuer-weiterbildungseinrichtungen/

Bei allen weiteren Fragen rund um das Anerkennungsverfahren stehen im VdPB-Weiterbildungsportal online die umfassenden FAQ zur Verfügung. Darüber hinaus können Sie sich jederzeit an unser Team wenden – telefonisch unter 089-26 20 715-18 oder per Mail an

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