Das Thema Vergütung wird unter Praxisanleitenden in der Pflege heiß diskutiert und sorgt bei vielen für Unmut. Denn die Rolle und Verantwortung von Praxisanleitenden in der Pflege hat sich durch das Pflegeberufegesetz mit der generalistischen Ausbildung noch einmal stark verändert. Praxisanleitende stellen für die Pflege-Azubis die Verbindung zwischen Theorie und praktischer Umsetzung her, sorgen mit gewissenhaftem Blick auf die Details für eine Praxis-Ausbildung auf hohem qualitativen Niveau und verlieren dabei auch die Bedürfnisse und Bedarfe der zu pflegenden Menschen nicht aus den Augen. Dafür absolvieren sie eine umfassende Weiterbildung von 300 Stunden und sind verpflichtet, jährlich 24 Stunden berufspädagogische Fortbildungen wahrzunehmen. Praxisanleitende wünschen sich Rahmenbedingungen, die dieser verantwortungsvollen Tätigkeit gerecht werden und Freiraum bieten, sie verantwortlich zu gestalten. Dazu gehören in der Regel eine Freistellung und eine besondere Vergütung, die aber vielerorts alles andere als selbstverständlich ist.
Um uns einen Überblick zu verschaffen, haben wir eine Umfrage dazu gestartet. Bis Ende Mai hatten Praxisanleitende die Gelegenheit, sich mit ihren Erfahrungen an der Umfrage zu beteiligen. Die Reaktion auf die nicht repräsentative Befragung hat uns überrascht und gefreut, denn über 660 Kolleg*innen aus allen Regionen Bayerns – sowie weit darüber hinaus – haben daran teilgenommen. DANKE! Jetzt wird erst einmal ausgewertet, Ergebnisse folgen.
Eine Erkenntnis haben wir allerdings bereits gewinnen können: Von den teilnehmenden Praxisanleitenden aus Bayern sind 65 Prozent nicht nur bei der VdPB als Praxisanleitung registriert, sondern auch Mitglied. Das zeigt, dass das sich lange hartnäckig haltende Missverständnis, dass die verpflichtende Registrierung auch eine Mitgliedschaft bei der VdPB bedeutet, auf dem Rückzug ist. Wir schreiben nach wie vor die Freiwilligkeit bei der Mitgliedschaft groß!
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